Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen
Polnische Pflegekräfte bieten Angehörigen wertvolle Unterstützung und Entlastung bei der 24-Stunden- Betreuung. Damit rechtlich alles einwandfrei abläuft, müssen gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Prosenior erklärt die legalen Modelle und unterstützt Sie bei der sicheren Beschäftigung.
Legale Beschäftigungsmodelle
- Entsendung: Die Pflegekraft (w/m) wird von einem polnischen Unternehmen entsendet. Die A1-Bescheinigung ist der entsprechende Nachweis, ausgestellt von der polnischen Sozialversicherungsbehörde ZUS. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung dauert im Regelfall ca. 3 Wochen, im Einzelfall auch mal deutlich länger. Natürlich sind bei der Entsendung einer polnischen Pflegekraft die Bedingungen und gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Arbeitsmarktes einzuhalten. Stichworte hierzu sind u.a. Mindestlohn, Arbeitszeiten, Pausen etc. Das Weisungsrecht liegt (natürlich) beim Arbeitgeber.
- Selbstständige Pflegekraft: Mit Gewerbeanmeldung kann die Pflegekraft eigenständig arbeiten, vorausgesetzt, es werden weitere Parameter wie: Mehrere Auftraggeber pro Jahr, Werbe- und Marketingmaßnahmen eingehalten, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Zoll und Finanzamt können auch als Informationsquelle angesteuert werden, wobei festzustellen ist, dass RVA/Finanzamt/Zoll unterschiedliche Parameter hinsichtlich einer Scheinselbstständigkeit anlegen.
- Direkte Anstellung: Die Angehörigen stellen die polnische Pflegekraft direkt ein. Arbeitsrecht, Mindestlohn und Sozialversicherung müssen beachtet werden. Die Familie muss die polnischen Pflegekräfte beim Finanzamt, bei einer Krankenkasse, bei der gesetzlichen Unfallversicherung und nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Einwohnermeldeamt anmelden. Die Familie ist also der Arbeitgeber der Pflegekraft, muss dieser z.B. auch bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewähren.
Pflichten für Arbeitgeber
Die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitszeit, Mindestlohn und Sozialversicherung sind zwingend einzuhalten, um Strafen zu vermeiden.
Risiken bei Verstößen
Illegale Beschäftigung kann zu hohen Geldstrafen für die Familie und das Unternehmen führen. Seriöse Vermittler wie Prosenior minimieren diese Risiken.
Vorteile der Zusammenarbeit mit Prosenior
Prosenior vermittelt erfahrene Pflege-und Betreuungskräfte im rechtskonformen Raum, so dass unseren Kunden wieder Zeit für das eigene Leben zur Verfügung steht.
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Kontaktieren Sie uns, um die passende Lösung für Ihre Situation zu finden. Unsere Experten beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen und organisatorischen Fragen rund um polnische Pflegekräfte.
FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema „polnische Pflegekräfte“
Aufgaben?
Unterstützung im Alltag, Grundpflege, Haushaltsführung, kochen, putzen, Gespräche führen, Spiele spielen, spazieren gehen. Eine medizinische Behandlungspflege, falls erforderlich, muss von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
Kosten?
Monatlich ca. 2.600 – 3.200 Euro, inkl. Vergütung der Pflegekraft, Steuern, Sozialabgaben, Vermittlungsprovisionen, zuzüglich Kost & Logis.
Finanzierung?
Das Pflegegeld kann genutzt werden, ebenso wie auch die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2). Beim Finanzamt können haushaltsnahe Dienstleistungen, bis zu 4.000 Euro/Jahr, steuertechnisch eingereicht werden.
Legalität?
Gemäß der EU-Dienstleistungsfreiheit ist eine legale Beschäftigung durch Entsendemodelle (z.B. über Prosenior ) oder selbstständige Kräfte möglich.
Autor:
Stephan Gehrmann
Geschäftsführer Prosenior
15.04.2026