Grundpflege – durch polnische Pflegekräfte?
Zur Grundpflege zählen alle Pflegemaßnahmen, welche regelmäßig durchgeführt werden müssen und notwendig für das alltägliche Leben der pflegebedürftigen Person sind. Neben Maßnahmen für die Körperpflege umfasst die Grundpflege auch die Ernährung sowie die Mobilität. Laut statistischen Auswertungen liegt der Schwerpunkt von 70 Prozent aller Pflegemaßnahmen in der Grundpflege. Es handelt sich bei der Grundpflege also um eine medizinische Maßnahme, welche von erheblicher Bedeutung ist.
Die Grundpflege gilt auch als ein Element der Sicherungspflege sowie Krankenhausvermeidungspflege. Im Rahmen der Vermeidungspflege soll die pflegerische Betreuung einen Krankenhausaufenthalt bei Möglichkeit verkürzen oder sogar vermeiden. Sofern der Patient in der häuslichen Umgebung ebenso angemessen wie im Krankenhaus versorgt werden kann, wird die Grundpflege im Rahmen der Sicherungspflege verordnet, sodass medizinisch notwendige Maßnahmen in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden können.
Erledigt werden kann die Grundpflege sowohl von einem professionellen Pflegedienst, von Angehörigen oder auch z.B. durch polnische Pflegekräfte, im Rahmen einer häuslichen Pflege. Wird ein ambulanter Pflegedienst für die Sicherstellung der Grundpflege beauftragt, so werden die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen. Sorgen sich Angehörige oder Bekannte um die Grundpflege, so besteht für die pflegebedürftige Person ein Recht auf den Erhalt eines Pflegegeldes.
Die ambulanten Pflegedienste bieten bis zu 30 verschiedene Leistungskomplexe, welche in die beiden Kategorien “große Grundpflege” und “kleine Grundpflege” aufgeteilt werden. Bundesweit gibt es keine verpflichtende, einheitliche Regelung für das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste, sodass sich das Leistungsangebot je nach Bundesland unterscheidet.
Die große Grundpflege und die kleine Grundpflege
Die große und kleine Grundpflege unterscheiden sich grundsätzlich nur in wenigen Bereichen der Körperpflege. Dabei sind die Leistungen der großen Grundpflege durch einen höheren Aufwand geprägt. Während bei der kleinen Grundpflege nur das Bereitlegen der gewünschten Kleidung sowie die Unterstützung beim Anziehen erforderlich sind, umfasst die große Grundpflege auch die Auswahl der Kleidung sowie ggf. den kompletten Prozess des An- und Ausziehens. Bei einer leicht beeinträchtigten Mobilität unterstützt das Pflegepersonal oder der Angehörige im Rahmen der kleinen Grundpflege die pflegebedürftige Person also nur, während im Rahmen der großen Grundpflege durch erhebliche Beeinträchtigungen ein besonders umfangreicher Aufwand gefordert ist.
Der höhere Aufwand bei der großen Grundpflege zeigt sich auch beim Waschen. Bei der kleinen Grundpflege gehört das Waschen von Teilbereichen des Körpers zur Aufgabe des Pflegepersonals bzw. der pflegenden Angehörigen, die große Grundpflege umfasst eine Ganzkörperwäsche, welche in der Badewanne, in der Dusche oder am Waschbecken stattfinden kann. Auch hier hat sich der Einsatz von polnischen Pflegekräften bestens bewährt.
Wer hat einen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Grundpflege
Da die Grundpflege eine Leistung im Bereich der Pflege ist, wird diese gemäß den Richtlinien des Sozialgesetzbuches Elf vergeben und ist eine Leistung, welche die Pflegeversicherung trägt. Je nachdem, welche Art der Unterstützung benötigt wird, entscheiden die zuständigen Ämter und Krankenkassen, in welchem Umfang eine pflegebedürftige Person Anspruch auf Hilfe bei der Pflege hat.
Diese professionelle Hilfe wird dabei anhand der Einstufung innerhalb der fünf Pflegegrade vorgenommen. Sowohl bei einer Einstufung in den höheren Pflegegraden, wie Pflegegrad 5, Pflegegrad 4 und Pfleggrad 3, als auch für alle Personen der niedrigeren Pflegestufen 2 und 1, besteht dabei ein Anspruch auf die Leistungen der Grundpflege im notwendigen Maß. Geregelt wird dies so, dass alle wichtigen Pflegetätigkeiten durchgeführt werden, welche die entsprechende Person nicht mehr selbständig durchführen kann.
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Grundpflege nicht mit medizinischen Leistungen der Behandlungspflege verwechselt wird. Bei der Grundpflege handelt es sich um wiederkehrende Leistungen, welche auf Dauer regelmäßig wiederholt werden müssen.
Grundpflege darf auch von polnischen Pflegekräften ausgeführt werden, Behandlungspflege jedoch nicht.
Welche Tätigkeiten umfasst die Grundpflege?
Die Tätigkeiten der Grundpflege sind all jene, welche nach deutschem Maßstab absolut notwendig sind, um gesund zu bleiben und möglichst gut dem alltäglichen Leben nachgehen zu können. Zu diesen Leistungen gehören zum einen die allgemeine Körperpflege, also das Waschen und Pflegen aller Körperteile, welche nicht mehr selbständig gesäubert werden können. Weiter folgen die Ausscheidungen, dazu gehören sowohl das Harnlassen, als auch der Stuhlgang. Ebenso gehört die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme zur vom Bund definierten Grundpflege. Zu dieser Unterstützung zählt nicht nur das Bereitstellen von fertigen Nahrungsmitteln, sondern natürlich auch die Hilfe bei der Aufnahme. Im Rahmen dessen müssen gefährliche Bestandteile wie Knochen entfernt werden, sodass die Nahrungsaufnahme sicher gestaltet ist. Sofern eine Sonde vorhanden ist, gehört auch die Reinigung der Sonde zu den Aufgaben der pflegerischen Tätigkeit. Dies sind die grundlegendsten Dinge, es folgen jedoch noch einige weitere wichtige Punkte. Ein weiterer, essentieller Bestandteil der Grundpflege ist selbstverständlich die Mobilität der betroffenen Person. In Hinsicht auf die Mobilität bezieht sich der Gesetzgeber nicht auf die Mobilität, welche für Einkäufe oder Unternehmungen erforderlich ist, sondern auf die alltägliche Mobilität in den eigenen vier Wänden. Neben dem An- und Ausziehen zählen dazu auch das zu Bett gehen sowie Aufstehen und die generelle, freie Bewegung in der häuslichen Umgebung. Außerdem muss für ausreichend Mobilität gesorgt werden, sodass die pflegebedürftige Person den Arztbesuch sowie andere, notwendige Maßnahmen bewältigen kann.
Zu diesen gehört zum eine die Prophylaxe, also die Vorbeugung, welche dafür sorgt, dass sich durch vorbeugende Maßnahmen der Gesundheitszustand möglichst geringfügig oder im Idealfall nicht verschlimmert, ebenso zählt eine Förderung von Kommunikation und Alltagsfähigkeiten dazu.
Bei all diesen Punkten ist natürlich die Höhe der Pflegestufe ausschlaggebend und entscheidet darüber, welche Leistungen, in welchem Umfang regelmäßig durchgeführt werden.
Handlungskette der Grundpflege
Grundlegend unterteilt sich die Grundpflege in drei verschiedene Bereiche. Dabei besteht jedes Element aus allen dieser drei Punkte. Als Erstes kommt immer die Vorbereitung, dann folgt die Durchführung und zum Schluss kommt die Nachbereitung. Für jede Tätigkeit sind diese Punkte genau definiert, sodass stets ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und durchgeführt werden kann.
Aus diesen Punkten entsteht dabei die sogenannte Handlungskette. So hat beispielsweise die abendliche Reinigung ein genaues Schema, nach welchem dieser Prozess abläuft. Wenn die pflegebedürftige Person noch selbst in der Lage ist, Aufgaben zu übernehmen, findet dieser Prozess natürlich so statt, dass die Person möglichst viel selbständig machen kann, in den Fällen mit höherer Stufe, sieht dies natürlich anders aus.
Bevor der eigentliche, aktive Vorgang beginnt, wird zuerst alles vorbereitet. Das heißt, dass die notwendigen Materialien und Mittel im Bad bereitgelegt werden, es werden beispielsweise die Zahnbürste und die Tube, sowie ein Waschlappen und weitere Utensilien möglichst griffbereit am Waschbecken bereitgelegt. Je nach Notwendigkeit wird auch ein Stuhl ans Waschbecken gestellt und für alles gesorgt, was bei der abendlichen Reinigung benötigt wird. Polnische Pflegekräfte können hierbei bestens unterstützen.
Im nächsten Schritt beginnt der aktive Prozess mit der pflegebedürftigen Person. Entweder wird diese zu Fuß von der polnischen Pflegekraft ins Badezimmer begleitet oder aber mit einem Rollstuhl unterstützt. Dann kommt es natürlich wieder auf die entsprechende Pflegestufe an, ob die Zahnpasta von der Person selbst aufgetragen wird oder ob dies von der Pflegeperson erledigt wird. Eigentlich fängt es hier schon bei der Öffnung der Tube an. Eventuell wird auch beim Führen der Hand, mit der Zahnbürste geholfen und letztlich bei jeglicher Aufgabe unterstützt, welche nicht alleine korrekt durchgeführt werden kann. Einige Handlungen werden je nach Pflegestufe dabei auch gänzlich übernommen, bei anderen wiederum bedarf es eventuell gar keine Unterstützung.
Letztlich hängt der genaue Ablauf nicht nur mit der Pflegestufe zusammen, sondern auch die Wünsche der Person spielen eine Rolle. Möchte diese möglichst selbständig sein, so kann vieles von dieser selbst durchgeführt werden, wenn dies dem zeitlichen Rahmen und den tatsächlichen Möglichkeiten entspricht. Wenn es für die Person jedoch zu schwer ist, beispielsweise den Wasserbecher zum Ausspülen zu halten, dann führt der Pfleger diesen selbst zum Mund.
Es ist dabei entscheidend, das korrekte Maß zu treffen. Zum einen muss es natürlich in einem gewissen Rahmen so sein, dass die pflegebedürftige Person möglichst viel selbst agiert und gleichzeitig sollte es nicht so sein, dass nach der Prozedur das gesamte Bad geputzt werden muss. Denn zur Vorbeugung und zur Erhaltung der Gesundheit ist es wichtig, dass die Person möglichst viel selbständig macht. Es geht bei der Pflege schließlich nicht nur darum, den Grundzustand zu erhalten, sondern auch darum, diesen möglichst zu verbessern und da ist es oft sinnvoll, wenn die Person so viel, wie möglichst selbst macht. Dazu gehört es auch, dass Handlungen mit Unterstützung trainiert werden, um eine möglichst hohe Selbständigkeit zu erhalten, bzw. wiederherzustellen.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich vorher Gedanken darüber zu machen, welche Handlungen die pflegebedürftige Person ohne Probleme selbst durchführen kann. Ebenso ist es wichtig zu wissen, welche Ausführungen Probleme bereiten und bei diesen unterstützend zur Hand zu gehen. Hierbei ist es entscheidend nur soweit einzugreifen, wie es wirklich notwendig ist, damit auch der vorbeugende Aspekt zur Geltung kommen kann. Letztlich kommen noch die Tätigkeiten, welche gar nicht selbständig durchgeführt werden können.
Insgesamt ist es wichtig, mit Rücksicht auf die Person einzugehen und nur einzugreifen, wenn es zum einen wirklich notwendig ist bzw. wenn die Person es möchte. Wobei der Part des Wollens natürlich dort aufhört, wo die Notwendigkeit beginnt.
Wer trägt die Kosten für die Grundpflege?
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt die Pflegeversicherung. Dabei werden die Kosten für die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität gemäß den rechtlich vorgeschriebenen Leistungssätzen bezahlt. Sofern die Grundpflege im Rahmen der häuslichen Pflege vom Arzt verordnet wird, kann sie auch von der Krankenkasse finanziert werden. Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist natürlich ein entsprechender Pflegegrad.
Werden die Leistungen von osteuropäischen Betreuungskräften, z.B. im Rahmen einer sogenannten häuslichen Pflege genutzt, kann das Pflegegeld hierfür in Anspruch genommen werden.
Relevanz der Grundpflege in Bezug auf den Pflegegrad
Während bis zur Einführung der Pflegereform der zeitliche Aufwand für die Grundpflege ein entscheidender Faktor für die Bestimmung des Pflegegrades war, ist dieser in Hinsicht auf die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit mittlerweile nicht mehr von Bedeutung. Seit der Einführung der neuen fünf Pflegegrad wird die Pflegebedürftigkeit nämlich durch das Prüfverfahren “Neues Begutachtungsassessment” festgelegt, welches nicht mehr den Zeitaufwand bewertet, sondern die individuelle Pflegebedürftigkeit der jeweiligen Person.
Das neue Prüfverfahren umfasst sechs Module, welche unterschiedlich gewichtet werden und insgesamt durch die addierte, ausgewertete Punktzahl den Pflegegrad angeben. Das erste Modul betrifft die Mobilität der pflegebedürftigen Person, während das zweite Modul die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten messen soll. Im dritten Modul werden die Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen analysiert. Im vierten Modul beschäftigt sich der Gutachter mit den Fähigkeiten der Selbstversorgung, im fünften Modul wird geklärt, inwiefern Medikamente selbst eingenommen werden können und wie gut die betroffene Person mit den krankheitsbedingten Umständen sowie Anforderungen umgehen kann. Das sechste Modul umfasst die Gestaltungsfähigkeit des Alltags.
Ergänzende Tipps und Inspirationen für die Grundpflege
Pflegebedürftige, welche für die Bewältigung des Alltags auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind, fühlen aufgrund ihrer Einschränkungen nicht selten Scham. Die Situation seinen Alltag nicht mehr alleine meistern zu können, kann erhebliche Auswirkungen auf die emotionale Lage der pflegebedürftigen Person haben und eben diese sollte im Rahmen der Grundpflege auch unterstützt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, bei der Wahl der Pflegeperson wirklich darauf zu achten, dass diese für die Aufgabe der Pflege geeignet ist. So ist nicht nur das körperliche Wohlbefinden, sondern auch das psychische Wohlbefinden weitgehend gesichert. Neben der mitfühlenden Fürsorge sollte auch der Umgang mit Ekel- oder Schamgefühlen angemessen sein - denn wenn sich die pflegende Person beispielsweise vor der Körperpflege ekelt, dann merkt das auch der Pflegebedürftige mit entsprechenden Gefühlsreaktionen. Ein vertrauensvoller Umgang sorgt dafür, dass die Intimsphäre nicht verletzt wird und bietet die optimale Grundlage für die Grundpflege im häuslichen Rahmen. Polnische Pflegekräfte sind bekannt für ihr Einfühlungsvermögen und ihre Herzlichkeit.
Es sollten also keine Hemmungen bestehen, mit dem Intimbereich der pflegebedürftigen Person in Kontakt zu kommen, sodass die Nähe zum Gegenüber aufgebaut werden kann. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, während der Pflege auch eine echte, zwischenmenschliche Beziehung aufzubauen, welche besonders wertvoll ist. In diesem Rahmen darf die polnische Pflegekraft gerne auch die Motivation mitbringen, das vorhandene Potential des Pflegebedürftigen optimal zu aktivieren und zu entfalten, sodass die Fähigkeit der Selbstversorgung sowie die Anteilnahme am sozialen Leben unterstützt werden.
Darüber kann es sein, dass die zu pflegende Person einen rauen Umgangston an den Tag legt, wenn sie mit der allgemeinen Situation unzufrieden ist. Wenn die Pflege also durch einen Angehörigen, einen Freund oder einen Bekannten übernommen wird, sollte sich diese Person entsprechend für die Aufgabe eignen und sowohl Feinfühligkeit als auch Akzeptanz sowie eine gewisse Robustheit mitbringen.
Kann im Rahmen der Familie oder im Bekannten- sowie Freundeskreis keine Person gefunden werden, welche die Grundpflege mit Gewissenhaftigkeit erledigen kann, bieten sich ambulante Pflegedienste, wie auch polnische Pflegekräfte an - Stichwort häusliche Pflege -, dies zu übernehmen.